Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung ist in den allermeisten Fällen zur Beurteilung einer Sachlage unabdingbar.
Der Sachverständige kann durch seine fachkundige Beurteilung und neutrale Sichtweise zwischen den Vertragspartnern vermitteln. Hierbei ist es wünschenswert, dass alle Vertragspartner Gelegenheit gegeben wird, an dem Ortstermin teilzunehmen.
Für die Vereinbarung eines Ortstermins nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Sie erhalten anschließend ein unverbindliches Angebot.