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Gutachterliche Stellungnahme

Diese Dienstleistung eines Sachverständigen für Privatpersonen bezieht sich meist auf einen Detailpunkt, oft auch basierend auf ein bereits erstelltes Gutachten bei dem es zu einem Punkt Klärungsbedarf gibt oder der eventuell garnicht behandelt wurde. Um den Umfang dieser Stellungnahme zu begrenzen, wird hier häufig auf das bestehende Gutachten Bezug genommen.

Ein anderer Grund für eine gutachterliche Stellungnahme kann auch darin liegen, dass man eine Art Vorstufe für ein Gutachten benötigt um mit überschaubarem finanziellen Aufwand eine Abschätzung der zu beauftragenden Fragestellung abklärt.

Um eine Anfrage zur Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme zu formulieren, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Sie erhalten anschließend ein unverbindliches Angebot.

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