Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Gutachten

Eine der grundlegenden sachverständigen Leistungen ist die Gutachtenerstellung durch den Sachverständigen. Gemäß den Richtlinien zur Sachverständigenordnung der Handwerkskammer für München und Oberbayern von 2013, § 9 "Unparteiische Aufgabenerfüllung"  ist die Unabhängigkleit der Gutachtenerstellung unabdingbar, darunter fällt auch die Weisungsfreiheit. Die persönliche, eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung ist zu gewährleisten. Eine rechtliche Beratung oder Wertung darf durch den Sachverstädigen nicht erfolgen.

Es gibt verschiedene Formen von Gutachten denen allen zueigen ist, dass sie übersichtlich, nachvollziehbar und nachprüfbar sein müssen:

Die Durchführung der Aufträge ist nicht auf Oberbayern oder München beschrängt. Wir stehen Ihnen Bundesweit zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Stundenaufwand zzgl. Fahrtkostenpauschale.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?